AGB

1.      Angebot, Bestellung, Preis

1.1       Die nachstehenden Geschäfts- und Lieferbedingungen gelten für alle bei uns getätigten Bestellungen. Anderslautende Bedingungen sind für uns nur dann bindend, wenn sie von uns schriftlich anerkannt werden. Dies gilt auch für den Fall, dass ein Besteller auf seine eigenen Einkaufsbedingungen verweist. Mündliche Vereinbarungen die für uns eine zusätzliche Verpflichtung beinhalten sind nur dann bindend, wenn sie von uns schriftlich bestätigt werden.

1.2       Bestellungen sind werden per E-Mail, Post, elektronisches Bestellwesen und Telefon akzeptiert. Bestellungen desTrafikanten werden erst mit deren Annahme durch die Alpha Tabak FMR GmbH verbindlich. Die Annahme der Bestellung kann gesondert, durch Rechnungslegung oder durch tatsächliche Durchführung des Auftrages erfolgen.

1.3       Die von uns ausgegebenen Preislisten für Tabakwaren enthalten Lieferpreise und Kleinverkaufspreise. Der Lieferpreis errechnet sich aus dem jeweils gültigen Kleinverkaufspreis, vermindert um die anzuwendende Handelsspanne und die auf den Kleinverkaufspreis entfallende Umsatzsteuer. Der Lieferpreis ist ein Nettopreis ohne Mehrwertsteuer und ohne Monopolverwaltungsabgabe.

 

2.      Lieferung

2.1       Die Alpha Tabak FMR GmbH verpflichtet sich, die im Monopolgebiet an Tabaktrafikanten abzugebenden Tabakerzeugnisse, nach Maßgabe der vorhandenen Bestände auf Bestellung allen Tabaktrafikanten zu den gleichen Bedingungen zu liefern.

2.2       Die Lieferung der Ware erfolgt per Post, Paketdienst, Spedition oder durch uns.

2.3       Sofern nicht anders vereinbart, erfolgt die Versendung der Ware an die vom Kunden bei der Bestellung angegebenen Lieferanschrift. Der Gefahrenübergang erfolgt mit der persönlichen Übernahme durch den Kunden oder seinen Beauftragten.

2.4       Die Lieferung erfolgt nur nach Maßgabe der bei uns vorhandenen Bestände. Lieferbar sind in der Regel alle Artikel, die in der Preisliste verzeichnet sind. Die Lieferfrist beträgt maximal 2 Wochen ab Bestellungseingang, ausgenommen bei Lieferverzögerungen unserer Vorlieferanten.

2.5       Bei Betriebsstörungen und Ereignissen höherer Gewalt sowie anderer Ereignisse außerhalb unseres Einflussbereiches, insbesondere auch bei Lieferverzögerungen und dergleichen seitens unserer Vorlieferanten verlängern sich die Lieferfristen angemessen. In diesem Fall sind Schadensersatzansprüche, insbesondere der Ersatz des entgangenen Gewinnes wegen verspäteter Lieferung ausgeschlossen, wenn uns nicht grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen wird.

2.6       Teillieferungen sind zulässig.

2.7       Die Kosten für Zustellung können in Rechnung gestellt werden, wenn die Summe der Kleinverkaufspreise der jeweiligen Bestellung weniger als 200 Euro beträgt.

 

 

3.      Zahlung

3.1       Rechnungen sind spätestens anlässlich der nächstfolgenden Lieferung (Zustellung) ohne Abzug zur Zahlung fällig, jedoch nicht später als zehn Tage nach der Lieferung.

3.2       Zahlungen gelten erst mit deren Einlangen auf unserem Konto als bewirkt.

3.3       Tritt Zahlungsverzug ein sind wir berechtigt für Zahlungserinnerungen eine Aufwandsentschädigung von bis zu bis auf weiteres € 10,- zuzüglich Umsatzsteuer zu verrechnen. Weiters ist der Kunde verschuldensunabhängig dazu verpflichtet, Verzugszinsen in der Höhe von 1 % pro Monat zu bezahlen, wobei wir berechtigt sind, darüber hinausgehende Bankzinsen im üblichen Ausmaß geltend zu machen. Der Kunde hat darüber hinaus die uns entstehenden Mahn- und Inkassospesen zu ersetzen, wobei er sich im speziellen verpflichtet, maximal die Vergütungen des eingeschalteten Inkassoinstitutes zu ersetzen, die sich aus der VO des BMwA über die Höchstsätze der Inkassoinstituten gebührenden Vergütungen ergeben.

3.4       Bei Zahlungsverzug des Kunden sind wir von allen weiteren Leistungs- und Lieferungsverpflichtungen entbunden und dazu berechtigt, noch ausstehende Lieferungen oder Leistungen zurückzuhalten oder Vorauszahlungen bzw. Sicherstellungen zu fordern.

3.5       Bleibt der Kunde mit der Zahlung länger als 30 Tage im Rückstand oder tritt nach Abschluss des Vertrages eine wesentliche Verschlechterung in den Vermögensverhältnissen des Kunden ein oder werden Umstände bekannt, welche die Kreditwürdigkeit des Kunden aus unserer Sicht zu mindern geeignet sind, werden sämtliche Forderungen sofort zur Zahlung fällig. Weitere Lieferungen erfolgen in diesem Fall nur gegen Vorauszahlung.

3.6       Der Kunde ist nicht zur Zurückbehaltung von Zahlungen berechtigt. Der Kunde hat ein Recht zur Aufrechnung nur, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt wurden oder durch uns anerkannt wurden.

 

4.      Eigentumsvorbehalt

Wir behalten uns das Eigentum an der gelieferten Ware bis zum Eingang aller Zahlungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Kunden vor. Veräußert der Kunde Eigentumsvorbehaltsware weiter, so hat er ebenfalls den Eigentumsvorbehalt weiterzuleiten. Zugriffe Dritter auf unsere Eigentumsvorbehaltsware hat der Kunde unverzüglich anzuzeigen. Verpfändungen, Sicherungsübereignungen und ähnliches der Eigentumsvorbehaltsware sind nur mit unserer vorherigen Zustimmung zulässig. Wird bei Zahlungsverzug nach Mahnung nicht sofort Zahlung geleistet, so ist unsere Eigentumsvorbehaltsware unverzüglich herauszugeben.

 

5.      Gewährleistung

Die gelieferte Ware muss unmittelbar nach Erhalt auf Unversehrtheit und Vollständigkeit geprüft werden. Der Kunde hat darauf zu achten, dass er von Paketdiensten, Zustelldienste oder sonstigen Lieferanten, eine unbeschädigte Sendung erhält und diese ggf. im Beisein des Auslieferers öffnet. Gewährleistungsansprüche können nur anerkannt werden, wenn sie unverzüglich nach Feststellung der Fehlerhaftigkeit schriftlich bei uns erhoben werden, da andernfalls die Lieferung als vorbehaltlos angenommen gilt und auf diesbezügliche Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüche verzichtet wird. Der Besteller ist verpflichtet für die einstweilige Aufbewahrung der beanstandeten Ware zu sorgen. Eine Mängelrüge entbindet nicht der Zahlungspflicht. Weitergehende Ansprüche des Trafikanten, insbesondere auf Preisminderung, sind ausgeschlossen.

 

6.      Rückkauf von Tabakwaren

6.1       Wir sind auf Wunsch des Kunden bereit, Tabakwaren unter nachstehenden Bedingungen vom Kunden zurückzukaufen:

6.2       Es muss sich um verkaufsfähige Tabakwaren handeln, die ein Kunde entweder bei Beendigung der Bestellung zum Tabaktrafikanten oder – bei Saisontrafiken - zum Saisonende auf Lager hat.

6.3       Der Rückkaufpreis ist jener Preis, der zum Zeitpunkt des Verkaufs an den Trafikanten geltende Lieferpreis. Die Kosten für die Rückbringung gehen zu Lasten des Kunden.

6.4       Es werden nur Tabakwaren in original verschlossenen Gebindeeinheiten zurückgekauft, die zum Zeitpunkt des Rückkaufes wiederverkaufbar sind. Ware, die älter als ein Jahr ist, oder Ware, die nicht mehr dem aktuellen Design entspricht, fällt nicht unter wiederverkaufbar.

 

7.      Erfüllungsort für Unternehmergeschäfte

Für Verträge mit Unternehmen ist unser Firmensitz der Erfüllungsort.

 

8.      Anwendbares Recht, Gerichtsstand

Die Vertragspartner vereinbaren die Anwendung österreichischen Rechts.

Für Verträge mit Unternehmen ist unser Firmensitz als Gerichtsstand vereinbart.

 

9.      Salvatorische Klausel

Sind oder werden einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen und/oder des durch sie ergänzten Vertrages unwirksam, so wird dadurch die Wirksamkeit der anderen Bestimmungen nicht berührt und der Vertrag und diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen bleiben im Übrigen für beide Teile wirksam. Die Vertragspartner sind verpflichtet, eine neue Bestimmung unter Berücksichtigung der beiderseitigen Interessen zu vereinbaren, die dem mit der unwirksamen Bestimmung verfolgten Zweck am nächsten kommt.

 

10.  Sonstiges

Nachstehendes ist uns vom Kunden unverzüglich mitzuteilen:

10.1   Änderungen von Standort, Adresse, Telefon-, Fax- oder E-Mail Nummer des Kunden.

10.2   Öffnungszeiten, Ruhetag(e),und vorübergehende Schließung der Tabaktrafik.

10.3   Änderung der Bankverbindung sowie die Kündigung, Fälligstellung oder Sperrung von Kreditrahmen durch die Bank des Kunden.

10.4   Die Beendigung (Kündigung) der Bestellung zum Tabaktrafikanten und den Zeitpunkt der Beendigung der Geschäftstätigkeit als Tabaktrafikant.

10.5   vom Kunden selbst oder von einem Dritten eingebrachte Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Kunden.

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